AGB

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN MOUNTAIN CAMPER AG

Die vorliegenden Mietbedingungen sind ein fester Bestandteil des Mietvertrags. Der Mietvertrag beginnt jeweils ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Reservationsbestätigung und endet bei der Rückgabe. Voraussetzungen für die Ausstellung des Mietvertrags sind der Besitz eines gültigen Führerausweises Kat B bis 3.5 T seit mindestens zwei Jahren sowie das Mindestalter von 25 Jahren für den Fahrer sowie den Zusatzfahrer!

Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind oder über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.

ÜBERNAHME & RÜCKGABE

Die Übernahme des Mountain Campers erfolgt jeweils samstags zwischen 13.00 und 14.00 Uhr. Die genaue Abholzeit wird vorgängig zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Kurzfristige Änderungen der Übernahmezeit können durch Mountain Camper AG jederzeit verfügt werden (Verspätete Rückgabe durch den Vormieter, Fahrzeugschaden usw.).

Das Mietfahrzeug muss zwingend zu den vereinbarten Zeiten übernommen und zurückgegeben werden, da die Einsätze der Reisemobile genau aufeinander abgestimmt sind. Bringen Sie für die Übernahme zwingend Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass sowie Ihren Führerschein (alles im Original) mit.

Modelländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten, die durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter usw. verursacht werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten, auch ohne vorgängige Mitteilung durch den Vermieter. Kann der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, usw.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters.

Der Mountain Camper muss zwingend zur angegebenen Zeit abgeholt und zurückgebracht werden. Sollte dies aus einem triftigen Grund nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns sofort telefonisch. Das Nichteinhalten der vereinbarten Zeiten und das Nicht-Kontaktieren der Mountain Camper AG wird pauschal mit CHF 200.- berechnet. Zusätzlich werden pro angebrochene Stunde Verspätung CHF 80.- in Rechnung gestellt. Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen, so müssen wir uns vorbehalten, gegen den Mieter Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir behalten uns vor, die Übernahmezeit infolge Service-, Reparaturarbeiten oder Terminengpässen kurzfristig nach Rücksprache mit dem Mieter zu ändern.

Bei der Übernahme und Rückgabe wird ein Protokoll erstellt. Die Rückgabe des Mountain Campers erfolgt jeweils Samstagvormittags zwischen 08.00 und 10.00 Uhr.

Bei der Rückgabe des Mountain Campers wird gemeinsam das Rücknahmeprotokoll erstellt. Das Mietverhältnis endet mit der Rückgabe des Fahrzeuges und dem Ausfüllen des Rücknahmeprotokolls.

REINIGUNG

Der Innenraum des Mountain Campers muss bei der Rückgabe gereinigt sein. Dazu gehören auch das Kochfeld, der Kühlschrank sowie alle weiteren Gerätschaften. Geschirr, Pfannen, Besteck etc. sind in sauberem Zustand zurückzubringen. Insbesondere gehört das Entleeren des Fäkalientanks sowie des Abwassertanks und das Auftanken des Dieseltanks dazu. Wenn das Fahrzeug aussen nicht übermässig stark verschmutzt ist, übernimmt die Mountain Camper AG die Aussenreinigung.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben stellen wir folgende Kosten in Rechnung:

  • Fäkalientank & Abwassertank: je CHF 150.00
  • Innenreinigung: CHF 300.00
  • Auftanken Dieseltank: Dieselmenge + Aufwandspauschale von CHF 100.00

Sollten Sie das Fahrzeug nicht selbst reinigen können, kann uns dies bei der Buchung mitgeteilt werden. Dann wird die Innenreinigung durch die Mountain Camper AG übernommen. Kostenpunkt CHF 160.-.

Sollte die Reinigung zudem nicht genügend ausgeführt sein oder in einem sehr schmutzigen Zustand retourniert werden, wird eine Gebühr (nach Aufwand) in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, das Mietfahrzeug zu behandeln, als wäre es Ihr Eigenes.

Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank (Diesel) übergeben und ist vollgetankt zu retournieren.

RESERVATION

Unsere Fahrzeuge können Sie über unsere Website (Buchungstool) oder telefonisch reservieren. Nach Ihrer Reservation erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Mit der Zustellung der Reservationsbestätigung ist der Mietvertrag verbindlich. Nach der Reservation ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags sofort zu leisten. Bei Nichteinhalten dieser Frist sind wir nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, d. h. weniger als 60 Tage vor Mietbeginn, wird der gesamte Betrag sofort fällig.

KAUTION

Die Kaution beträgt CHF 1’000 und muss vorgängig überwiesen oder vor Ort bar hinterlegt werden. Andere Zahlungsmöglichkeiten der Kaution sind nicht möglich. Die Kaution deckt teilweise die Selbstbehalte für die Teil- und Vollkaskoversicherung und ist nicht Bestandteil der Mietkosten (sondern zuzüglich zum eigentlichen Mietpreis) und wird, sofern die Rückgabe des Mietfahrzeuges in einwandfreiem Zustand erfolgt, dem Mieter zurückbezahlt, unter Vorbehalt von Unfall oder sonstigen Schäden.

PREISE

Es gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart wird und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht.

Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Grundsätzlich hat der Mieter aber kein Anrecht auf eine Rückerstattung. Öl-, AdBlue- und Treibstoffkosten sowie Autobahn- und Tunnelgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Etwaige von der Preisliste abweichende Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und ordnungsgemässen Rückgabe des Fahrzeugs. Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, abweichend vom im Mietvertrag vereinbarten Mietpreise die gesamte Mietzeit nach Tagesgrundgebühr entsprechend der Preisliste abzurechnen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution besteht kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des Fahrzeugs. Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Kautionszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fälligkeiten, so kann Mountain Camper vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden Rücktrittskosten von 25% des Mietpreises belasten. Unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer von 7.7%

CAMPINGAUSRÜSTUNG & ZUBEHÖR

Unsere Mietfahrzeuge sind mit Grundzubehör wie einem Tisch, Stühlen sowie einem Geschirr- und Besteckset ausgerüstet. Ebenfalls gehören Radio, Navigationsgerät, Rückfahrkamera, Auffahrkeile, Pannendreieck, Leuchtwesten, Wagenheber und Kabel im Standard dazu.

Für die Standardausrüstung fallen für den Mieter keine zusätzlichen Kosten an. Fehlende Campingausrüstungsgegenst.nde werden dem Mieter bei unvollständiger Rückgabe zum Neupreis in Rechnung gestellt. Wir bieten unseren Mietern die Möglichkeit, optionales Zubehör zu mieten. Das Zubehör finden Sie auf unserer Website und können es bei der Buchung direkt reservieren. Das Mietfahrzeug wird bei der Übernahme mit dem kompletten Zubehör ausgestattet sein. Der Molton muss zwingend immer auf dem Bett belassen werden.

Der Vermieter ist dafür besorgt, zu kontrollieren, dass die Ausrüstung jeweils komplett vorhanden ist und dass das Zubehör ordnungsgemäss funktioniert. Im Falle, dass doch einmal etwas fehlen sollte oder ein Zubehörteil nicht oder nur teilweise funktioniert, kann vom Mieter kein Schadensersatz gefordert werden. Bei Zubehör, welches optional und kostenpflichtig vom Mieter gewählt wird und nicht ordnungsgemäss funktioniert, wird der dafür bezahlte Betrag nach Prüfung der Fehlerursache vollumfänglich dem Mieter zurückerstattet.

ANNULIERUNG

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mietverträgen kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

Annullierungen sind wie folgt geregelt:

  • Bis 61 Tage oder mehr vor Übernahme: 25% des Mietpreises
  • 60 Tage bis 31 Tage vor Übernahme: 80% des Mietpreises
  • Ab dem 30. Tag vor Übernahme: 100% des Mietpreises

Eine Umbuchung anstelle einer Annullierung, unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit unserer Mietfahrzeuge, ist nur bis 60 Tage vor der Übernahme möglich und wird mit einer Umbuchungspauschale von CHF 150.- berechnet.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung für Annullationen aus wichtigen Gründen wie z. B. Krankheit, Unfall, Todesfall, kombiniert mit einer Reisezwischenfallversicherung für die Rückreise an den Wohnort bei Krankheit, Unfall oder Tod sowie Rückführung des Fahrzeuges.

VERSICHERUNG

Im Tarif inbegriffen sind:

  • Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Selbstbehalt Fr. 0.- pro Schadenfall
  • Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug. Selbstbehalt Fr. 1’000.- pro Schadenfall
  • Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen in Europa
  • Diebstahlversicherung für das Fahrzeug inkl. Zubehör.

Persönliche Gegenstände sind über Ihre Hausratversicherung gedeckt. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso von der Versicherung abgelehnte Schäden wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe, Alkohol, Tanken des falschen Treibstoffes etc.

OBHUTSPFLICHT

Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl gesichert wird. In jedem Fall darf das Fahrzeug nur so abgestellt werden, dass Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch den fliessenden Verkehr, ausgeschlossen sind. Verstossen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

NUTZUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Belastung des Mietfahrzeuges über das gesetzlich zulässige Mass sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat entsprechend dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht des gemieteten Fahrzeuges nicht überschritten wird. Im Falle einer Überladung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass ausserordentlicher Verschleiss nicht messbar ist (Reifen etc.).

UNFALL & ERSATZFAHRZEUG

Bei einem Unfall sind zwingend die Polizei, Ambulanz etc. zu kontaktieren. Anschließend ist umgehend die Mountain Camper AG (Tel. 077 513 54 44) zu informieren. Notieren Sie alle Namen und Adressen von involvierten Personen oder von allfälligen Zeugen. Es muss zwingend das Unfallprotokoll durch die Polizei ausgefüllt werden. Weiter ist eine Skizze, wenn möglich mit Fotos, und eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs zu erstellen.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Für den Fall, dass der gemietete Wagen infolge eines Unfalls oder anderer nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt und somit nicht übernommen werden kann, bemühen wir uns um ein Ersatzfahrzeug, wir sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht bei uns geltend gemacht werden.

REPARATUREN & KLEINERE SCHÄDEN

Kleinere Schäden oder Reparaturen (Ersatz von Glühbirnen usw.) bis zu einem Betrag von CHF 100.- können Sie selbst in Auftrag geben, ohne dass Sie die Zustimmung der Mountain Camper AG benötigen. Sie erhalten bei der Rückgabe von uns das Geld zurück. Sie müssen aber zwingend den Beleg (Originalrechnung oder Quittung) mitbringen, ansonsten haben Sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung! Für alle den vorgenannten Betrag übersteigenden Aufträge benötigen Sie unsere Zustimmung. Reparaturen, welche ohne unsere Erlaubnis ausgeführt werden, müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Für die Rückerstattung von Reparaturkosten sind uns stets die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben.

Für allfällige Unannehmlichkeiten (Wartezeiten, Unterkunft usw.), welche durch Reparaturen am Mietfahrzeug entstehen sollten, übernehmen wir keine Haftung.

VERDECKTE SCHÄDEN

Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser ein Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen und allfällige Kosten in Rechnung zu stellen.

AUSLANDSFAHRTEN

Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeer-, Rand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltungen liegen.

Auslandfahrten sind generell innerhalb der EU möglich. Folgende Länder dürfen nicht, oder nur nach Absprache mit der Mountain Camper AG bereist werden:

Polen, Ukraine, Rumänien, Bosnien Herzegowina, Bulgarien, Serbien, Montenegro, Moldawien, Kosovo, Mazedonien, Albanien, Russische Föderation, Weissrussland, Türkei, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind zu jeder Zeit untersagt.

SORGFALTSPFLICHT

Als Mieter verpflichten Sie sich, dass Ihnen anvertraute Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu behandeln. Sie achten selbst auf das reibungslose Funktionieren des Mietfahrzeugs. Bei der Verwendung des Fahrzeugs haben Sie sich stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Diesel, Öl, AdBlue, Scheibenwischwasser etc. sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten der Mieter. Bei einem Defekt sind Sie verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Für den Fall, dass das Fahrzeug infolge eines Unfalls oder eines mechanischen Defekts in der Zeit der Mietdauer nicht benutzt werden kann, lehnen wir jede Haftung ab. Bei Alkovenschäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe wird der entstandene Schaden (= Selbstbehalt inkl. Bonusverlust) an Sie weiterverrechnet.

Zerkratzte Fenster und Möbel werden Ihnen weiterverrechnet. Auch kleine Schäden, die die weitere Mietdauer nicht beeinträchtigen, sind uns sofort zu melden. Der Mieter kontrolliert zudem den Öl- und Kühlwasserstand sowie den Reifendruck bei jedem Tank-Stopp. Wir lehnen jede Haftung ab für den Fall, dass das Fahrzeug infolge eines Unfalls oder eines mechanischen Defekts in der Zeit der Mietdauer nicht benutzt werden kann.

Ebenfalls bitten wir Sie, bei Fahrzeugrückgabe Bussen (Geschwindigkeit, Parkbusse etc.) zu melden. Bussen, welche nachträglich eintreffen, werden wir Ihnen verrechnen.

Bussgelder aus Verkehrsübertretungen verrechnen wir inklusive Bankspesen für Überweisungen ins Ausland und einer Administrationsgebühr von CHF 20.00 an den Mieter weiter.

Bei schweren Verkehrsübertretungen melden wir den Mieter direkt der mit der Behandlung der Strafe betrauten Stelle im In- oder Ausland. Die Einhaltung von länderspezifischen Vorschriften beim Transport von Gegenständen auf oder am Fahrzeug (z.B. Fahrräder) obliegt dem Mieter.

VERBOTENE NUTZUNG

Das Fahrzeug darf nur von den bei der Übernahme angegebenen und unterzeichnenden Fahrern gelenkt werden.

Es ist strengstens verboten, das Fahrzeug an andere Personen weiterzugeben, auch nicht für kurze Strecken!

Es ist untersagt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:

  • Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen oder Materialien,
  • Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
  • Zum Befahren von verbotenem oder nicht vorgesehenem Gelände.

Bei Nichteinhalten der verbotenen Nutzung werden Ihnen die Umtriebe, Bussen sowie ine Aufwandsentschädigung, mindestens aber CHF 500.- in Rechnung gestellt.

RAUCHVERBOT

Das Rauchen und sonstige starke Geruchsemissionen (Bett-, Sitz und Polsterverunreinigung etc.) sind in unseren Fahrzeugen strengstens verboten! Bei Nichteinhalten des Rauchverbots werden Ihnen die Erneuerungskosten für Polster, Vorhänge etc. sowie der entstandene Aufwand, mindestens aber CHF 500.- in Rechnung gestellt.

MITFÜHREN VON HUNDEN

Das Mitführen von Hunden ist mit Zustimmung des Vermieters grundsätzlich erlaubt. Die Verantwortung für die Sicherheit des Hundes, insbesondere während des Fahrbetriebs, ist Sache des Hundehalters und Mieters. Für das Mitführen von Hunden werden jegliche Haftungsansprüche an den Vermieter ausgeschlossen. Der Hundehalter und Mieter ist verantwortlich, dass der Hund einen geeigneten Schlaf- und Rückzugsplatz am Boden des Mietfahrzeuges in einem geeigneten Hundebett hat. Der Hund darf sich nur am Boden aufhalten. Es ist verboten, den Hund ins Bett, auf Polster oder Sitze zu nehmen, auch nicht, wenn es kleine Hunde sind. Schäden, starke Verschmutzungen, Hundehaare oder starke Geruchsemissionen werden wie durch den Mieter verursachte Schäden gehandhabt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Verschmutzungen (Haare usw.), die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden, müssen durch den Mieter gereinigt werden und sind nicht durch eine im Voraus bezahlte Innenreinigung gedeckt.

PARKPLATZ

Ein kostenloser Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug kann Ihnen während der Mietdauer bei uns zur Verfügung gestellt werden.

FREIKILOMETER

Im Mietpreis sind unbeschränkte Kilometer inbegriffen.

WEITERE BESTIMMUNGEN

Persönliche Daten der Mieter werden vom Vermieter elektronisch erfasst. Diese können auch für Marketingzwecke (Statistik, Angebotsversand etc.) verwendet werden. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Vermieters im Rahmen des Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters ist gestattet.

Sollten sich bei der Bestellung von neuen Mietfahrzeugen beim Hersteller Lieferverzögerungen ergeben und es können dadurch getätigte Buchungen nicht ausgeführt werden, erhalten die Mieter vollumfänglich die getätigten Zahlungen zurück. Es kann kein Schadenersatz gefordert werden.

GERICHTSSTAND

Es gilt in jedem Falle das Schweizer Recht. Gerichtsstand für beide Parteien ist 3600 Thun.

KONTAKTDATEN

Mountain Camper AG
Feldweg 1
CH-3661 Uetendorf

Tel: 077 513 54 44,
Mail: info@mountaincamper.ch

ANGABEN DER BANK

Bank:
AEK Bank 1826
Hofstettenstrasse 2
CH-3602 Thun

IBAN
CH38 0870 4050 1921 1417 5

Empfänger
Mountain Camper AG
Feldweg 1
3661 Uetendorf

© Mountain Camper AG
Uetendorf, Dezember 2020

Wir machen Pause.

Bald folgen weitere Infos...

Jetzt Newsletter abnonnieren!

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus. Datenschutzerklärung